Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Der Klasse A1 – 125 ccm-Führerschein ist der Einstieg für junge Motorradfahrer. Mit dem Mindestalter von 16 Jahren kann die Klasse A1 absolviert werden und wird daher oft als Einstieg in den Straßenverkehr genutz.
Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt
Dann dürfen Sie Kleinkrafträder fahren – mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, einem Hubraum von höchstens 50 cm³ und einer Leistung von maximal vier kW (5,5 PS).
In deinem Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen, daher bekannt als „B196“. Ab sofort hast du die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW zu fahren.
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